Elektrotechnisch unterwiesene Person
Merksatz / Hinweis:
Person mit Unterweisung über zugewiesene elektrotechnische Aufgaben.
Person mit Unterweisung über zugewiesene elektrotechnische Aufgaben.
Grundlagen
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist durch eine Elektrofachkraft über ihre Aufgaben, mögliche Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet und gegebenenfalls angelernt worden.
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