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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) · FACHBEGRIFF

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Merksatz / Hinweis:
Person mit Unterweisung über zugewiesene elektrotechnische Aufgaben.

Grundlagen

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist durch eine Elektrofachkraft über ihre Aufgaben, mögliche Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet und gegebenenfalls angelernt worden.

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