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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) · FACHBEGRIFF

Sichtprüfung

Merksatz / Hinweis:
Erkennt äußerlich feststellbare Mängel.

Grundlagen

Bei einer Sichtprüfung werden ohne Messung sichtbare Beschädigungen, unzulässige Veränderungen oder andere erkennbare Mängel kontrolliert; der zulässige Umfang ist festzulegen.

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