Sichtprüfung
Merksatz / Hinweis:
Erkennt äußerlich feststellbare Mängel.
Erkennt äußerlich feststellbare Mängel.
Grundlagen
Bei einer Sichtprüfung werden ohne Messung sichtbare Beschädigungen, unzulässige Veränderungen oder andere erkennbare Mängel kontrolliert; der zulässige Umfang ist festzulegen.
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