Tätigkeitsfestlegung
Merksatz / Hinweis:
Schriftlich oder organisatorisch bestimmter Aufgabenbereich.
Schriftlich oder organisatorisch bestimmter Aufgabenbereich.
Grundlagen
Die festgelegten Tätigkeiten müssen für die qualifizierte Person konkret beschrieben und vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Organisation zugewiesen sein.
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