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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) · FACHBEGRIFF

Tätigkeitsfestlegung

Merksatz / Hinweis:
Schriftlich oder organisatorisch bestimmter Aufgabenbereich.

Grundlagen

Die festgelegten Tätigkeiten müssen für die qualifizierte Person konkret beschrieben und vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Organisation zugewiesen sein.

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