Sichtkontrolle
Merksatz / Hinweis:
Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden.
Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden.
Grundlagen
Eine Sichtkontrolle kann äußerlich erkennbare Schäden feststellen; welche Tätigkeiten eine EuP ausführen darf, ergibt sich aus Unterweisung und betrieblicher Aufgabenfestlegung.
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