Meldepflicht
Merksatz / Hinweis:
Verlangt das Weitergeben erkannter Gefahren.
Verlangt das Weitergeben erkannter Gefahren.
Grundlagen
Wer bei einer übertragenen Tätigkeit einen sicherheitsrelevanten Mangel erkennt, muss ihn entsprechend den betrieblichen Vorgaben melden und darf Gefahren nicht eigenmächtig übergehen.
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